Bereits seit dem 01.07.2009 muss jeder Pferdebesitzer für sein Pferd im Besitz eines Equidenpasses sein. Pferde, die nach dem 01.07.2009 registriert worden sind, müssen ferner mittels Mikrochip gekennzeichnet sein.
In Schleswig-Holstein sind 3 Verbände mit der Ausgabe der Transponder (Mikrochips) und der Equidenpässe beauftragt: